Offizielle Teilnahmebedingungen

Zermatt Tourismus
Redbull the Edge - Offizielle Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Durch einen Kauf von Produkten oder Dienstleistungen werden die Gewinnchancen nicht erhöht.

1. Der Veranstalter und seine Partner
Veranstalter ist: Zermatt Tourismus (CHE-107.013.406), Bahnhofplatz 5, 3920 Zermatt, Schweiz.
Veranstaltungspartner sind: Air Zermatt AG (CHE-105.759.819), Spissstrasse 107, 3920 Zermatt ("Air Zermatt"), Genossenschaft Zermatters (CHE-228.535.289), Bahnhofstrasse 58, 3920 Zermatt, ("ZERMATTERS"), Red Bull Media World der Red Bull AG (CHE-102.285.067), Poststrasse 3, 6341 Baar, Schweiz ("Red Bull Media World") und Zermatt Bergbahnen AG (CHE-107.913.882), Schluhmattstrasse 28, 3920 Zermatt, Schweiz ("Zermatt Bergbahnen") (zusammen: "Veranstaltungspartner").

2. Teilnahmeberechtigung
 
2.1. Die Teilnahme am Gewinnspiel Redbull the Edge (das “Gewinnspiel”) steht Personen auf der ganzen Welt offen, sofern sie zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. Nicht teilnahmeberechtigt sind folgende Personen: (a) Angestellte des Veranstalters; (b) Angestellte der Veranstaltungspartner und Red Bull oder deren Konzern- oder Tochtergesellschaften; und (c) Angestellte von Beauftragten oder Hilfspersonen des Veranstalters, der Veranstaltungspartner oder von Red Bull, die beruflich mit dem Gewinnspiel oder dessen Durchführung zu tun haben.

2.2. Alle teilnehmenden Personen müssen über eine körperliche Grundfitness verfügen, damit sie die Preise, namentlich die geführte Bergtour, auch tatsächlich in Anspruch nehmen können.

2.3. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmer, dass sie sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Der Veranstalter kann von den Teilnehmern einen Nachweis verlangen, dass sie zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt sind. Jeder Teilnehmer sichert zu, dass alle von ihm eingereichten Informationen richtig und vollständig sind.
 
2.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer nach eigenem Ermessen zu disqualifizieren, wenn irgendwelche Zweifel an der Berechtigung eines Teilnehmers bestehen und/oder das Verhalten eines Teilnehmers dem Geist oder der Intention dieses Gewinnspiels zuwiderläuft.
 
3. Teilnahme am Wettbewerb
 
3.1. Das Gewinnspiel läuft ab Dienstag, 2. April 2024, 12:01:00 MEZ bis und mit Sonntag, 28. April 2024, 23:59:59 MEZ (die “Spielphase”) und der Veranstalter behält sich das Recht vor, weitere Gewinnspiele, die jeweils auf der Webseite des Veranstalters unter www.zermatt.ch/redbull angekündigt werden, durchzuführen. Das Gewinnspiel besteht aus vier (4) verschiedenen Teilnahmezeiträumen (jeweils eine “Teilnahmeperiode”) und vier (4) Ziehungen (jede als “Ziehung” benannt) pro Jahr. Der Beginn einer Teilnahmeperiode wird jeweils eine (1) Woche zum Voraus auf der Webseite des Veranstalters unter www.zermatt.ch/redbull angekündigt. Grundsätzlich dauert eine Teilnahmeperiode jeweils einen (1) Monat.
 
3.2. Die Ziehungen werden auf der Webseite des Veranstalters unter www.zermatt.ch/redbull angekündigt und der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Ziehungsdaten nach seinem alleinigen Ermessen zu ändern oder eine Teilnahmeperiode zu verlängern. Diese Änderungen werden auf der Webseite des Veranstalters veröffentlicht.
 
3.3. Teilnehmer sind nur dann zu einer bestimmten Ziehung teilnahmeberechtigt, wenn sie während der entsprechenden Teilnahmeperiode eine gültige Anmeldung eingereicht haben. Sofern eine Anmeldung eingereicht wurde, wird sie nicht auf die verbleibenden Ziehungen (falls vorhanden) übertragen. Um für alle vier (4) Ziehungen teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Teilnehmer folglich je einmal (1) während den angekündigten Teilnahmeperioden eine Anmeldung einreichen.
 
3.4. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer die Webseite des Veranstalters unter www.zermatt.ch/redbull besuchen und das Anmeldeformular ausfüllen. Die Teilnehmer müssen zwingend ihre Anrede, Vor- und Nachnamen, ihr Geburtsdatum sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben und können optional ihre Adresse, ihre Postleihzahl, ihren Wohnsitz und ihr Land angeben, müssen ihr Einverständnis zu diesen Teilnahmebedingungen erklären und ihre Anmeldung einreichen.
 
3.5. Alle Anmeldungen für das Gewinnspiel müssen während der Spielphase beim Veranstalter eingehen. Alle Anmeldungen, die ausserhalb der Spielphase eingehen, werden automatisch disqualifiziert.
 
3.6. Pro Person und Haushalt kann während jeder Teilnahmeperiode nur eine (1) Anmeldung erfolgen und pro Person und Haushalt kann insgesamt nur ein (1) Preis in der Spielphase gewonnen werden. Anmeldungen im Namen einer anderen Person werden nicht akzeptiert und gemeinsame Anmeldungen sind unzulässig.
 
3.7. Der Veranstalter akzeptiert keine Anmeldungen, die: (a) automatisch von einem Computer generiert wurden; (b) von Dritten oder in Massen ausgefüllt wurden; (c) unleserlich sind, verändert, rekonstruiert, gefälscht oder manipuliert wurden; oder (d) unvollständig sind. Anmeldungen dürfen nicht von einer (1) Person unter Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen, Social Media-Konten oder Identitäten vorgenommen werden.
 
3.8. Der Nachweis der Übermittlung ist kein Nachweis bzw. keine Bestätigung für eine erfolgreich eingegangene Anmeldung.
 
3.9. Der Veranstalter kann keinen kontinuierlichen, ununterbrochenen oder sicheren Zugang zur Teilnahmewebseite garantieren. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Unterbrechungen des Gewinnspiels oder Störungen der Teilnahmewebseite aufgrund von technischen Problemen oder anderen Ereignissen, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen.
 
4. Gewinner
 
4.1. Für jede Ziehung werden ein (1) Hauptgewinner sowie vier (4) Nebengewinner aus allen teilnahmeberechtigten Personen, die während der entsprechenden Teilnahmeperiode eingegangen sind, durch einen computergesteuerten Zufallsmechanismus und wie in Ziff. 4.2 beschrieben, ermittelt. Die Ziehung des Gewinners ist endgültig.
 
4.2. Grundsätzlich wird der Gewinner einer Ziehung am darauffolgenden Montag, an dem die Teilnahmeperiode geendet hat, ermittelt. Jedoch behält sich der Veranstalter das Recht vor, das voraussichtliche Ziehungsdatum nach seinem eigenen Ermessen abzuändern. Auf jeden Fall wird der Gewinner aber spätestens zehn (14) Tage, nachdem die Teilnahmeperiode der entsprechenden Ziehung geendet hat, ermittelt.
 
4.3. Die Gewinnchancen basieren auf der Anzahl gültig eingegangener Anmeldungen.
 
4.4. Die Gewinnerliste wird den Veranstaltungspartnern und jenen Personen, die an der entsprechenden Ziehung teilgenommen haben und innerhalb eines (1) Monats nach Ende der Teilnahmeperiode eine E-Mail an marketing@zermatt.swiss schreiben und nur sofern sie ein gesetzliches Auskunftsrecht haben, zur Verfügung gestellt. Die Liste wird nur insoweit zur Verfügung gestellt, als der Veranstalter gesetzlich dazu verpflichtet ist. In jedem Fall kann der Veranstalter diese Informationen an eine zuständige Behörde weitergeben, sofern eine entsprechende Anfrage vorliegt und eine gesetzliche Pflicht besteht.
 
5. Die Preise
 
5.1. Hauptpreis: Jeder Gewinner erhält den Preis "Erlebnistage in Zermatt", welcher aus den folgenden Preisen besteht:

Preis Gesponsert von Beschreibung
Zwei (2) Übernachtungen in Zermatt Zermatt Tourismus Der Gewinner und eine Person seiner Wahl dürfen an zwei (2) aufeinander-folgenden Nächten in einem vier (4) Sterne Hotel in Zermatt, Doppelzimmer inkl. Frühstück, übernachten.
ZERMATTERS Bergführer Tour ZERMATTERS

Der Gewinner und eine Person seiner Wahl dürfen mit einem Bergführer von ZERMATTERS auf eine Bergtour gehen.
Die Bergführertour ist abhängig vom Wetter und der jeweiligen Jahreszeit.

Der Wert der ZERMATTERS Bergführertour beträgt CHF 610.- inkl. MWST.

Flug mit Air Zermatt Air Zermatt

Der Gewinner und eine Person seiner Wahl dürfen an einem Rundflug Matterhorn Standard teilnehmen, d.h. an einem Helikopterflug für zwanzig (20) Minuten.

Der Wert des Flugs mit Air Zermatt beträgt CHF 500.-inkl. MWST.

Drei (3) Tage Skitickets für Zermatt Bergbahnen Zermatt Bergbahnen

Der Gewinner und eine Person seiner Wahl erhalten den Skipass International, d.h. Skitickets für drei (3) aufeinanderfolgende Tage für die Zermatt Bergbahnen.

Der Wert des Skipasses beträgt bis zu CHF 274.- inkl. MWST.

5.2. Nebenpreise: Zusätzlich zum Hauptpreis werden vier (4) Nebenpreise verlost, welche aus dem folgenden Preis bestehen:

Preis Gesponsert von Beschreibung
Zwei (2) Tickets für Red Bull The Edge – Matterhorn VR Red Bull Media World Der Gewinner und eine Person seiner Wahl erhalten zwei (2) Tickets für das Red Bull The Edge – Matterhorn VR im Verkehrshaus der Schweiz, Luzern (inkl. Eintritt ins Verkehrshaus)

 
5.3. Preise sind abhängig von ihrer Verfügbarkeit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Preise durch alternative Preise mit einem gleichen oder höheren Wert auszutauschen, sofern dies bestimmte Umstände notwendig machen.
 
5.4. Die Preise sind nicht verhandelbar, nicht umtauschbar und nicht übertragbar. Für keinen der Preise gibt es als Alternative eine Auszahlung in Bar.
 
5.5. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für zusätzliche oder variable Kosten und/oder Ausgaben, Steuern oder andere Abgaben, die im Zusammenhang mit irgendeinem Preis anfallen.
 
6. Einforderung der Preise

6.1. Die Gewinner werden durch den Veranstalter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der jeweiligen Ziehung per E-Mail an die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Sie müssen auf die Gewinnbenachrichtigung wie angewiesen reagieren und eine gültige Postadresse angeben, um ihren Preis innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach dieser Benachrichtigung in Anspruch nehmen zu können.
 
6.2. Der Veranstalter unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Gewinner zu kontaktieren. Kann ein Gewinner nicht kontaktiert werden, ist er nicht erreichbar oder hat er seinen Preis nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail eingefordert, verfällt sein Preis und der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen anderen Gewinner gemäss dem in Ziff. 4 erwähnten Vorgehen auszuwählen.
 
6.3. Die Preise werden den Gewinnern per Post oder E-Mail (je nach Wahl des Veranstalters bzw. der Veranstaltungspartner) vom Hauptsitz des Veranstalters (oder vom Hauptsitz der Veranstaltungspartner) innerhalb von vierzehn (14) Tagen, nachdem der Gewinner dem Veranstalter seine Postadresse mitgeteilt hat, zugesandt.
 
6.4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Diebstahl, die Verspätung oder die Beschädigung des Preises während der Preislieferung.
 
6.5. Die Gewinner können auswählen, wann sie ihren Preis einlösen möchten. Die Preise sind ab dem Ausstellungsdatum ein (1) Jahr lang gültig. Die Gewinner müssen aber mindestens drei (3) Wochen vor der Einlösung des Preises eine E-Mail an marketing@zermatt.swiss schreiben, ansonsten kann und wird der Veranstalter nicht garantieren, dass irgendein Preis verfügbar ist. In der Hochsaison kann und wird der Veranstalter die Verfügbarkeit eines Hotelzimmers nicht garantieren können. Um den Preis "Zwei (2) Übernachtungen in Zermatt" einzulösen, müssen die Gewinner daher frühzeitig eine E-Mail an die Marketingabteilung von Zermatt Tourismus schreiben, vor allem, wenn sie während der Hochsaison in einem bestimmten Hotel in Zermatt übernachten wollen.
 
7. Haftung

7.1. Soweit rechtlich zulässig schliesst der Veranstalter sämtliche Haftung und Verantwortung für unvollständige, verlorene, beschädigte oder verspätete Anmeldungen oder für Einsendungen, die aufgrund eines Postversagens, eines Ausrüstungsfehlers, einer technischen Störung, eines System-, Satelliten-, Netzwerk-, Server-, Computerhardware- oder -softwarefehlers, oder aus anderen Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen, nicht eingereicht werden können, aus.
 
7.2. Soweit rechtlich zulässig schliesst der Veranstalter seine Haftung und Verantwortung für sämtliche Umstände, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen, und die den Abschluss des Gewinnspiels, die Vergabe oder Aushändigung eines Preises oder die Inanspruchnahme eines Preises durch einen Gewinner in der angegebenen Weise und zum angegebenen Zeitpunkt verhindern oder verzögern, aus.
 
7.3. Soweit rechtlich zulässig sind weder der Veranstalter, seine Beauftragten, Hilfspersonen noch seine Vertriebspartner in irgendeiner Weise verantwortlich oder haftbar, den Gewinner zu entschädigen. Sie übernehmen keinerlei Haftung für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Inanspruchnahme eines Preises ergeben.
 
7.4. Die Gewinner nehmen die Preise auf eigenes Risiko in Anspruch. Die Teilnehmer sind sich namentlich der Gefahren und Risiken bewusst, die im alpinen Gelände bestehen.
 
8. Datenschutz und Veröffentlichung
 
8.1. Im Rahmen dieses Gewinnspiels übermitteln die Teilnehmer dem Veranstalter ihre Anrede, Vor- und Nachnamen, ihr Geburtsdatum und ihre Kontaktdaten, einschliesslich ihrer E-Mail-Adresse und, wo dies die Teilnehmer ebenfalls angegeben haben, ihre Adresse, ihre Postleihzahl, ihren Wohnsitz und ihr Land. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels, zum Versand von Newslettern (sofern die Teilnehmenden dem zustimmen) und wie in diesen Teilnahmebedingungen oder dem Teilnahmeformular für das Spiel beschrieben, erhoben, bearbeitet und genutzt ("Zwecke").
 
8.2. Zermatt Tourismus, Bahnhofplatz 5, 3920 Zermatt, Schweiz ist für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken verantwortlich. Personendaten, die im Rahmen dieses Gewinnspiels erhoben werden, werden in Übereinstimmung mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet und werden - ausser an die Veranstaltungspartner - nicht an Dritte weitergegeben.
 
8.3. Für die Teilnahme am Spiel ist es erforderlich, dass die Teilnehmer dem Veranstalter die oben genannten Daten zur Verfügung stellen. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten innerhalb der EU ist die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen und das Interesse des Veranstalters an der Durchführung dieses Gewinnspiels gemäss Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben b) und f) DSGVO.
 
8.4. Die Teilnehmer sind berechtigt, hinsichtlich ihrer personenbezogenen Daten ihre gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und den Widerruf ihrer Einwilligung gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Innerhalb der EU haben die Teilnehmer ausserdem ein Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn die Teilnehmenden denken, dass ihre Personendaten nicht in Übereinstimmung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen bearbeitet wurden, haben sie das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen – dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten.
 
8.5. Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für den Zweck, für den die Daten erhoben wurden, erforderlich ist, d.h. bis alle Preise in Anspruch genommen wurden oder solange eine Einwilligung nicht widerrufen wurde. Für weitere Informationen wird auf die Datenschutzrichtlinie des Veranstalters unter https://www.zermatt.ch/Media/Datenschutzerklaerung-Zermatt-Tourismus verwiesen oder Teilnehmer können eine E-Mail an datenschutz@zermatt.swiss schreiben.
 
8.6. Air Zermatt wird personenbezogene Daten der Teilnehmer, die sie von Zermatt Tourismus erhalten, sammeln und zum Zweck, den Teilnehmern ein einmaliges Schreiben per E-Mail zu verschicken, bearbeiten. Danach werden die Daten der Teilnehmer nur noch bearbeitet, wenn die Teilnehmer dem Erhalt eines Newsletters zugestimmt haben. Air Zermatt ist betreffend Versenden des Newsletters an die Teilnehmer für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Da Air Zermatt diese personenbezogenen Daten für ihren Newsletter verwendet, werden diese Daten solange gespeichert und bearbeitet, wie die Teilnehmer den Newsletter von Air Zermatt abonniert haben. Die Teilnehmer können sich jederzeit vom Newsletter mit dem entsprechenden Abmeldelink, der im Newsletter enthalten ist, abmelden. Sobald sich die Teilnehmer vom Air Zermatt-Newsletter abmelden, werden die personenbezogenen Daten nicht länger gespeichert und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Für weitere Informationen, wie Air Zermatt personenbezogene Daten bearbeiten kann, siehe ihre Datenschutzerklärung unter https://www.air-zermatt.ch/de/allgemein/rechtliche-informationen/datenschutz.
 
8.7. ZERMATTERS wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, die sie von Zermatt Tourismus erhalten, sammeln und zum Zweck, sämtlichen Teilnehmern ein einmaliges Schreiben per E-Mail zu verschicken, bearbeiten. ZERMATTERS ist betreffend Versenden dieses einmaligen Schreibens für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Nach diesem einmaligen Schreiben werden die personenbezogenen Daten nicht länger gespeichert und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Für weitere Informationen, wie ZERMATTERS personenbezogene Daten bearbeiten kann, siehe ihre Datenschutzerklärung unter https://www.zermatters.ch/datenschutz.
 
8.8. Zermatt Bergbahnen wird personenbezogene Daten der Teilnehmer, die sie von Zermatt Tourismus erhalten, sammeln und zum Zweck, einen Newsletter an die Teilnehmer zu versenden (sofern die Teilnehmer zugestimmt haben), bearbeiten. Zermatt Bergbahnen ist betreffend Versenden des Newsletters für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Zermatt Bergbahnen und Zermatt Tourismus sind eine Kooperation eingegangen und deshalb werden gewisse Newsletter von Zermatt Bergbahnen und Zermatt Tourismus gemeinsam verschickt. Wenn ein Newsletter von Zermatt Bergbahnen und Zermatt Tourismus gemeinsam verschickt wird, sind Zermatt Bergbahnen und Zermatt Tourismus für die Bearbeitung der erhaltenen Personendaten gemeinsam verantwortlich. Da Zermatt Bergbahnen diese personenbezogenen Daten für ihren Newsletter verwendet, werden diese Daten solange gespeichert und bearbeitet, wie die Teilnehmer den Newsletter von Zermatt Bergbahnen abonniert haben. Die Teilnehmer können sich jederzeit vom Newsletter mit dem entsprechenden Abmeldelink, der im Newsletter enthalten ist, abmelden. Sobald sich die Teilnehmer vom Zermatt Bergbahnen-Newsletter abmelden, werden die personenbezogenen Daten nicht länger gespeichert und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen gelöscht. Für weitere Informationen, wie Zermatt Bergbahnen personenbezogene Daten bearbeiten kann, siehe ihre Datenschutzerklärung unter https://www.matterhornparadise.ch/de/Allgemeine-Geschaeftsbedingungen.

9. Allgemeines
 
9.1. Wenn es Grund zur Annahme gibt, dass ein Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen vorliegt oder andere objektive Gründe einen solchen Verstoss nahelegen (z.B. unfaire Manipulation oder anderweitige Beeinflussung der Ergebnisse des Gewinnspiels), behält sich der Veranstalter das Recht vor, nach seinem alleinigen Ermessen Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel und/oder der Inanspruchnahme der Preise auszuschliessen.
 
9.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit für ungültig zu erklären, zu unterbrechen, abzubrechen oder abzuändern.
 
9.3. Die Entscheidung des Veranstalters bezüglich irgendeines Aspektes des Gewinnspiels ist endgültig und bindend. Teilnehmer haben keinerlei rechtliche Ansprüche gegenüber dem Veranstalter betreffend irgendeinen Aspekt dieses Gewinnspiels.
 
9.4. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen (oder ein Teil davon) ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit, Rechtmässigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Offiziellen Spielregeln davon nicht berührt oder beeinträchtigt.
 
9.5. Das Versäumnis des Veranstalters, seine Rechte in Bezug auf einen Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar - und ein solcher Verzicht wird auch nicht impliziert.
 
9.6. Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht und die Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in Visp.
 
9.7. Falls sich die deutsche, englische oder französische Fassung dieser Offiziellen Spielregeln unterscheiden, ist die englische Fassung massgebend.