
Es gelten folgende Versammlungs-Regeln:
- An privaten Veranstaltungen dürfen höchstens 5 Personen teilnehmen (Kinder miteingeschlossen).
- Im öffentlichen Raum dürfen ebenfalls höchstens 5 Personen zusammenkommen.
- Öffentliche Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind religiöse Feiern (bis max. 50 Personen).
- Der Bundesrat empfiehlt dringend, Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken.
- Grosse Läden (mit mehr als 30 m2 Ladenfläche) müssen die Anzahl Kunden pro Quadratmeter auf 10 m2 pro Kunde beschränken. In kleinen Läden (kleiner als 30 m2 Ladenfläche) gilt 4 m2 pro Kunde.
- Ausserhalb des Familienkreises und der obligatorischen Schule ist das Singen verboten, sowohl im Freien als auch in Innenräumen.