Versammlungsregeln

Private Treffen und Feste

Bei Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (z.B. Treffen und Feste), die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen  stattfinden, ist die erlaubte Anzahl Personen eingeschränkt. Bei dieser Anzahl werden Kinder mitgezählt.  

Regel drinnen: Erlaubt sind maximal 30 Personen, wenn alle geimpft oder genesen sind. Sobald eine Person dabei ist, die nicht geimpft oder genesen und älter als 16 Jahre ist, dürfen sich nur noch maximal 10 Personen treffen.

Regel draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.

Veranstaltungen in Innenräumen

Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist grundsätzlich der Zugang ab 16 Jahren auf Personen mit gültigem Covid-Zertifikat beschränkt.

Für alle Veranstaltungen in Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. 

Wo weder das Maskentragen noch eine Sitzpflicht möglich ist, sind nur geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein Zertifikat für ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Genauere Informationen zu den verschiedenen Einsatzbereichen des Covid-Zertifikats sowie Ausnahmen davon finden Sie auf der Seite Einsatz des Covid-Zertifikats.

Veranstaltungen im Freien

Auch bei Veranstaltungen im Freien ist der Zugang ab 16 Jahren auf Personen, die geimpft oder genesen (2G) sind, beschränkt.

Die Veranstalterin oder der Veranstalter kann freiwillig den Zugang auf geimpfte und genesene Personen beschränken, die zusätzlich über ein über ein Zertifikat für ein negatives Testresultat  verfügen (2G+) .

Auf eine Zugangsbeschränkung kann verzichtet werden, wenn maximal 300 Personen eingelassen werden und die Besucherinnen und Besucher nicht tanzen.

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtung

Stehen den Besucherinnen und Besuchern nicht ausschliesslich Aussenbereiche offen, muss der Zugang ab 16 Jahren auf geimpfte und genesene Personen (2G) beschränkt werden.

Dies betrifft z.B.:

  • Museen
  • Konzerte
  • Theater
  • Kinos
  • Bibliotheken (Abholen von bestellten/reservierten Büchern bleibt ohne Zertifikat zulässig)
  • Fitnesscenter
  • Zoos (wenn zwischen Innen- und Aussenräumen hin und her gewechselt werden kann)

In Innenräumen gilt grundsätzlich Maskenpflicht. Einrichtungen haben die Möglichkeit, den Zugang auf 2G+ zu beschränken und damit auf die Maskenpflicht in Innenräumen zu verzichten, z.B. Hallenbäder, Aquaparks und Thermalbäder.