Regeln für Gastrobetriebe

Restaurants, Bars und Clubs

Der Zugang zu Innenbereichen von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, in denen die Konsumation vor Ort erfolgt, muss auf Personen ab 16 Jahren,  geimpft oder genesen (2G) sind, beschränkt werden. Die Betreiber und Betreiberinnen müssen zudem für eine wirksame Lüftung der Räumlichkeiten sorgen.

In Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, welche den Zugang auf 2G beschränken, dürfen die Gäste die Maske erst am Tisch ablegen und nur sitzend konsumieren.

In Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben, welche den Zugang auf 2G+ beschränken, fällt sowohl die Sitzpflicht wie auch die Maskenpflicht für Gäste weg.

Für Aussenbereiche können die Betreiber frei entscheiden, ob sie für diese ebenfalls eine Zugangsbeschränkung vorsehen wollen oder nicht. Sieht ein Betreiber im Aussenbereich keine Beschränkung des Zugangs vor, so muss zwischen den Gästegruppen entweder der erforderliche Abstand von 1,5 Metern eingehalten oder eine Abschrankung angebracht werden.

Diskotheken und Tanzlokale

Für Diskotheken und Tanzlokale gilt: Veranstaltungen, an denen das Publikum tanzt sind nur dann möglich, wenn der Zutritt auf geimpfte oder genesene Personen, die zusätzlich über ein Zertifikat für ein negatives Testresultat (2G+), beschränkt wird.