Teilnahmebedingungen

Alpine Experience Zermatt

 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Durch einen Kauf von Produkten oder Dienstleistungen werden die Gewinnchancen nicht erhöht.

 1.       Veranstalter, Veranstaltungspartner und Teilnehmer

Veranstalter der Alpine Experience Zermatt ("Veranstaltung") ist Bike Agentur Hahn (009/145716812), Neuhauserstrasse 12, 78464 Konstanz, Deutschland ("Veranstalter").

Seine Veranstaltungspartner sind: Zermatt Tourismus (CHE-107.013.406), Bahnhofplatz 5, 3920 Zermatt, Schweiz ("Zermatt Tourismus"), Mammut Sports Group AG (CHE-101.012.710), Birren 5, 5703 Seon, Schweiz ("Mammut"), Triple2 Sportswear GmbH (deutsches Handelsregister, HRB 209934), Brunnenweg 1, 27283 Verden, Deutschland ("Triple2") und The Bike Company AG Transalpes Bike Manufaktur (CHE-292.812.780), Alte Affolterstrasse 1, 8909 Zwillikon, Schweiz ("Transalpes ") (zusammen: "Veranstaltungspartner").

Für die Veranstaltung kann sich jeder anmelden, der die vorliegenden Teilnahmebedingungen erfüllt und akzeptiert ("Bewerber"). Aus den Bewerbern werden vom Veranstalter und den Veranstaltungspartnern zehn Teilnehmer ("Teilnehmer"), welche an der Veranstaltung teilnehmen dürfen, ausgewählt und anschliessend kontaktiert. Der Veranstalter führt die Veranstaltung anschliessend mit den ausgewählten Teilnehmern durch.

 

2.       Anforderungen

2.1.        Die Teilnahme an der Veranstaltung steht Personen offen, sofern sie zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind.

2.2.        Die folgenden sportlichen Anforderungen gelten für den Spezialistentag gemäss Veranstaltungsprogramm (https://www.zermatt.ch/Alpine-Experience-Zermatt):

Biken:

  • Bergauf ca. 1000hm
  • Technische Passagen bis zu S2 und S3 

Klettern:

  • Kletterniveau Min. 6a
  • Wenig bis keine Mehrseillängen Erfahrung
  • Seilhandhabung: Beherrschen der Sicherungstechnik  

Trailrunning:

  • Joggen auf rot-weissen Wanderwegen
  • Distanzen von 15-20km mit ca. 1000hm (steile Stücke bergauf gehen, flache und bergab joggen)

2.3.        Am Kombitag, wo alle Sportarten von allen Teilnehmern ausgeübt werden, wird das Programm dem Niveau der Teilnehmer angepasst.

2.4.        Mit der Bewerbung für die Veranstaltung bestätigen die Bewerber, dass sie sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Der Veranstalter kann von den Teilnehmern einen Nachweis verlangen, dass sie zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt sind. Jeder Bewerber sichert zu, dass alle von ihm eingereichten Informationen richtig und vollständig sind.

  

3.       Datenschutz

3.1.        Im Rahmen der Anmeldung für die Veranstaltung übermitteln die Bewerber ihre Anrede, Vor- und Nachnamen, ihre Adresse (Strasse, Postleitzahl, Ort und Land), ihre E-Mail-Adresse, ihre Handynummer, ein Bewerbungsfoto oder -video von sich und, wo dies die Bewerber ebenfalls angegeben haben, ihren Instagram Account. Die personenbezogenen Daten der Bewerber und später der Teilnehmer werden durch den Veranstalter und die Veranstaltungspartner für die Auswahl und Kontaktaufnahme der Teilnehmer, zur Durchführung der Veranstaltung, zum Versand von Newslettern (sofern die Bewerber oder Teilnehmer dem zustimmen) und wie in diesen Teilnahmebedingungen beschrieben, erhoben, bearbeitet und genutzt ("Zwecke").

3.2.        Der Veranstalter ist für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten zu den genannten Zwecken verantwortlich. Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Ihren Rechten durch den Veranstalter, können hier abgerufen werden: https://www.bikeagentur.com/datenschutz/.

3.3.        Zermatt Tourismus ist als Veranstaltungspartner für die Anmeldung der Bewerber verantwortlich. Zermatt Tourismus betreibt dafür eine Anmeldeplattform und übermittelt die Daten der Bewerber an den Veranstalter und alle Veranstaltungspartner als Auftragsdatenbearbeiter des Veranstalters.

3.4.        Personenbezogene Daten der Bewerber werden nur bis zur Auswahl der zehn Teilnehmer und personenbezogene Daten der ausgewählten Teilnehmer bis zur Beendigung der Veranstaltung, oder solange eine Einwilligung nicht widerrufen wurde, aufbewahrt. Die eingereichten Bewerbungsfotos oder -videos werden sofort nach Auswahl der zehn Teilnehmer gelöscht.

3.5.        Die Veranstaltungspartner sind betreffend Versenden des Newsletters an die Bewerber und Teilnehmer für die Bearbeitung der personenbezogenen Daten verantwortlich. Die Bewerber können sich jederzeit vom Newsletter der Veranstaltungspartner abmelden. Für weitere Informationen, wie die Veranstaltungspartner personenbezogene Daten bearbeiten können, insbesondere auch zu Ihren Rechten und Datensicherheitsmassnahmen, bitte konsultieren Sie deren Datenschutzerklärung unter:

 

4.       Haftung

4.1.   Soweit rechtlich zulässig schliesst Zermatt Tourismus sämtliche Haftung und Verantwortung für Anmeldungen, die aufgrund einer technischen Störung, eines System-, Satelliten-, Netzwerk-, Server-, Computerhardware- oder -softwarefehlers, oder aus anderen Gründen, die ausserhalb des Einflussbereichs von Zermatt Tourismus liegen, nicht eingereicht werden können, aus.

4.2.   Soweit rechtlich zulässig schliesst Zermatt Tourismus seine Haftung und Verantwortung für sämtliche Umstände, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen und die die Teilnahme an der Veranstaltung in der angegebenen Weise und zum angegebenen Zeitpunkt verhindern oder verzögern, aus.

4.3.   Soweit rechtlich zulässig sind weder Zermatt Tourismus, seine Beauftragten, Hilfspersonen noch seine Vertriebspartner in irgendeiner Weise verantwortlich oder haftbar, die Teilnehmer zu entschädigen. Sie übernehmen keinerlei Haftung für Verluste, Schäden, Verletzungen oder Todesfälle, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben.

4.4.   Die Teilnehmer nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Die Teilnehmer sind sich namentlich der Gefahren und Risiken bewusst, die im alpinen Gelände bestehen und bestätigen, die sportlichen Anforderungen gemäss Ziffer 2 zu erfüllen.

 

5.       Allgemeines

5.1.   Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, wird die Gültigkeit, Rechtmässigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt oder beeinträchtigt.

5.2.   Das Versäumnis von Zermatt Tourismus, seine Rechte in Bezug auf einen Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen geltend zu machen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar - und ein solcher Verzicht wird auch nicht impliziert.

5.3.   Diese Teilnahmebedingungen unterliegen schweizerischem Recht und die Parteien unterwerfen sich hiermit der nicht ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte in Visp.

5.4.   Falls sich die deutsche, englische oder französische Fassung dieser Teilnahmebedingungen unterscheiden, ist die deutsche Fassung massgebend.