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Tarif-& Transportbestimmungen

  • Alle Preise in Schweizer Franken und inkl. 8% MwSt. 
  • Bei Bezahlung in Euro gilt der Tageskurs. 
  • Änderungen der Preise und des Fahrplans bleiben vorbehalten. 
  • Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung / Verlängerung. 
  • Amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums sind erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen. 
  • Halbtageskarten werden auch an Ausflugsgäste verkauft. Die Strecke Trockener Steg – Matterhorn glacier paradise ist in der Halbtageskarte nicht inbegriffen. Halbtageskarten können an den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG ab 11.45 h gekauft werden. 
  • Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass / Peak Pass nicht inbegriffen. 
  • Der Skipass, Peak Pass ist persönlich und nicht übertragbar. 
  • Bei jeder missbräuchlichen Benützung eines Skipasses / Peak Passes, Gefährdung Dritter sowie das Befahren geschlossener Pisten oder Wald- und Wildschutzgebiete wird bei Inhaber von 1/2-, 1-, Mehrtageskarten und Monatskarten eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 200.00 verlangt und hat den sofortigen Entzug des Skipasses / Peak Passes ohne Entschädigung zur Folge. Bei Saison- und Jahreskarten muss eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 400.00 bezahlt werden. 
  • Ermässigte Fahrkarten sind nur mit einer Ermässigungskarte gültig, die bei Kontrollen vorgewiesen werden muss. Bei Missbrauch folgt eine Aufwand- und Umtriebsentschädigung von CHF 200.00, sowie sofortiger Entzug der Fahrkarte.
  • Kann das Ticket, z.B Skipass oder Peak Pass wegen Unfall oder Krankheit nicht benützt werden, ist für die Rückerstattung des nur teilweise benützten Tickets ein Zeugnis eines Arztes aus Zermatt oder der Spitalbericht aus einem Oberwalliser Spitalzentrum vorzuweisen. Die Rückerstattung berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Ticketpreis der Tages- bzw. Mehrtagespässe und der Anzahl benützter Tage und die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 10.-.
  • Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Gesichert und markiert, nicht präpariert, keine Pistenkontrolle.
  • Gemäss den Richtlinien von SKUS sind die Pisten in unserem Skigebiet exklusiv für Ski- & Snowboardfahrer bestimmt. Fortbewegungsgeräte die in sitzender Stellung zu benutzen sind wie z.B. Snowbob sind verboten und werden auf keinen Anlagen in Zermatt transportiert. Ausgenommen davon sind Invalide in sitzender Stellung. Snowscoot® sind auf den Pisten von Zermatt zugelassen und werden auf allen Anlagen – ausgenommen Sesselbahnen und Skiliften transportiert. Snowscoot sind im Sommerskigebiet nicht zugelassen.
  • Passfoto notwendig ab 8 Tagen. 
  • Jahrespass für Kinder (Bambinis bis 9 Jahre) kann nur in Kombination mit einem Jahrespass eines Elternteils gelöst werden. 
  • Key-Card Depot: CHF 5.00. 
  • Buchung Skitickets über Internet: www.matterhornparadise.ch oder www.skiioo.com.
  • Eine Rückerstattung für Skitickets, die online gekauft wurden ist ausgeschlossen.
  • Gekaufte Abonnemente werden grundsätzlich nicht umgetauscht, geändert oder zurückgenommen. Geldrückgabe bitte sofort nachzählen. Spätere Reklamationen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Pistenunfallversicherung beim Kauf eines Skipasses: Aufpreis CHF 5.00 / Tag. 
  • Das Befahren der Pisten nach Pistenschluss ist aus Sicherheitsgründen verboten. 
  • Der Zutritt zum italienischen Skigebiet wird auf Name und Rechnung der Firma Cervino Spa und der Firma Cime Bianche Spa verkauft. Die genauen Details des italienischen und des schweizerischen Anteils werden der Kundschaft durch Anschlag bei den Verkaufsstellen der Zermatt Bergbahnen AG und auf der den Benützern abgegebenen Quittung bekannt gegeben. 
    Die Teilnahme an den Angeboten erfolgt auf eigenes Risiko. 
  • Die Veranstalter lehnen jede Haftung ab. 
  • Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. 
  • Elektrobus ist nicht bei allen Fahrkarten inbegriffen. Weitere Details auf www.e-bus.ch
  • In Italien besteht für Kinder bis 14 Jahre ein Helmtrageobligatorium.
  • Free-Rider und Variantenfahrer besteht eine Informationspflicht betreffend Lawinengefahr, gesperrten Wald- und Wildschutzgebieten und insbesondere Gefährdung von Drittpersonen.
  • Transport von Gepäck und Sportgeräten: Für den sachgemässen Transport von Sportgeräten und Gepäck ist jeder Fahrgast selbst verantwortlich. Bei Beschädigung oder Verlust sowie Gefährdung von Drittpersonen durch unsachgemässen Transport, wird jegliche Verantwortung abgelehnt.

Zermatt Tourismus | Tel +41 27 966 81 00 | info@zermatt.ch | Zermatt Bergbahnen