echte Ferien!
Tarifbestimmungen
- Schlechtwetter, Lawinengefahr, unvorhergesehene Abreise, Betriebsunterbrechungen, Sperrung der Skiabfahrten usw. geben keinen Anspruch auf Rückerstattung/Verlängerung.
- Amtliche Ausweise mit Angabe des Geburtsdatums sind erforderlich und unaufgefordert vorzuweisen.
- Halbtageskarten werden nur an Ski- und Snowboardfahrer abgegeben.
- Alle Fahrten ausserhalb der offiziellen Fahrzeiten sind im Skipass/Peak Pass nicht inbegriffen.
- Der Skipass/Peak Pass ist persönlich und nicht übertragbar.
- Jede missbräuchliche Benützung eines Skipasses/Peak Passes, Gefährdung Dritter sowie das Befahren geschlossener Pisten oder Wald- und Wildschutzgebiete hat den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge (Zuschlag bei Missbrauch CHF 200.00).
- Kann der Skipass/Peak Pass wegen Unfall oder Krankheit nicht benützt werden, ist für die Rückerstattung des nur teilweise benützten Skipasses/Peak Passes ein Zeugnis eines regionalen Arztes vorzuweisen.
- Abfahrtsrouten (gelb markierte Pisten): Gesichert und markiert, nicht präpariert, keine Pistenkontrolle.
- Skibob und Schlitten sind auf den Skipisten nicht gestattet.
- Passfoto notwendig ab 8 Tagen. Jahrespass für Kinder (Bambinis bis 9 Jahre) kann nur in Kombination mit einem Jahrespass eines Elternteils gelöst werden.
- Key-Card Depot: CHF 5.00
- Pistenunfallversicherung beim Kauf eines Skipasses: Aufpreis CHF 4.00/Tag.
- Elektrobus inbegriffen im Skipass und Peak Pass.
- In Italien besteht für Kinder bis 14 Jahre ein Helmtrageobligatorium.